RPA-Kompendium: Alles hyper oder was?
vor 4 Jahren
Zitat: mit dem Amtsblatt von nächsten Samstag den 19.11.2011 wird das neue Naturschutzgebiet Bilstein / Rosenberg nördlich von Bilstein festgesetzt. Unter §3(15) wird nun ausdrücklich auch Geocaching in diesem Naturschutzgebiet verboten. 15. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art durchzuführen sowie Einrichtungen für den Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport sowie für entsprechenden Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen.Solange das nur in diesem einen Fall von der Bezirksregierung verboten wird, kann man damit leben. Wenn die das jedoch jetzt überall in neue Naturschutzgebiete rein schreiben, könnte das zu Problemen führen. Fast alle meine ache liegen in, oder führend durch Naturschutzgebiete. Wobei ich mich Frage wie das rechtlich begründet wird. Weder im Naturschutzgesetz noch in Landesverordnungen des Landes NRW konnte ich solch ein Verbot finden. Klar ist das das Verstecken von Dosen in NSG verboten werden kann. Fraglich ist wie das mit Ablesestatinen oder Challenge Cache ist. Das Betreten von Wegen ist ja weiterhin erlaubt. Ich hoffe das es vorläufig bei diesem einen Fall bleibt. Ansonsten müsste man mal die Landesregierung nach dere Haltung befragen. Das könnte allerdings auch nach hinten los gehen und deshalb sollte man dies noch vermeiden.