Zitat: mit dem Amtsblatt von nächsten Samstag den 19.11.2011 wird das neue Naturschutzgebiet Bilstein / Rosenberg nördlich von Bilstein festgesetzt. Unter §3(15) wird nun ausdrücklich auch Geocaching in diesem Naturschutzgebiet verboten. 15. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art durchzuführen sowie Einrichtungen für den Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport sowie für entsprechenden Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen.Solange das nur in diesem einen Fall von der Bezirksregierung verboten wird, kann man damit leben. Wenn die das jedoch jetzt überall in neue Naturschutzgebiete rein schreiben, könnte das zu Problemen führen. Fast alle meine ache liegen in, oder führend durch Naturschutzgebiete. Wobei ich mich Frage wie das rechtlich begründet wird. Weder im Naturschutzgesetz noch in Landesverordnungen des Landes NRW konnte ich solch ein Verbot finden. Klar ist das das Verstecken von Dosen in NSG verboten werden kann. Fraglich ist wie das mit Ablesestatinen oder Challenge Cache ist. Das Betreten von Wegen ist ja weiterhin erlaubt. Ich hoffe das es vorläufig bei diesem einen Fall bleibt. Ansonsten müsste man mal die Landesregierung nach dere Haltung befragen. Das könnte allerdings auch nach hinten los gehen und deshalb sollte man dies noch vermeiden.
RPA-Kompendium: Alles hyper oder was?
vor 3 Jahren
Liegen deine Dosen denn so, dass die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln (z.B. Wegegebot) beachtet werden? Wie sieht das mit anderen Dosen in deiner Gegend aus?
AntwortenLöschenKlar liegen die Dosen an Wegen. Aber nicht mal das wäre nach dem Passus mehr zulässig.
AntwortenLöschenWas ist denn in diesem Gebiet so sensibles zuhause das es derart geschützt werden muss?
AntwortenLöschenDas Wochenendhäuschen eines Lokalpolitikers?
Eigentlich ist das doch schon immer Verboten gewesen. In den meisten Verordnungen zu den NSG steht: Es dürfen keine Schilder angebracht oder sonstige Sachen hinterlassen werden.
AntwortenLöschenIch habe überhaupt kein Problem damit, das ein Cache nicht im NSG liegen darf. Die Cacher durch das NSG führen und der Cache liegt dann außerhalb.
Ja ist wirklich ein nicht ganz einfaches Thema...
AntwortenLöschenAlso ich kenne schöne Multis die im NSG liegen und es auch soweit kein Problem gibt. Beispiel die in der Moosheide(nähe Stukenbrock) von ulke72, sehr schöne gemacht, Filmdosen direkt am Wegesrand und die Finals sind dann glaube ich auch außerhalb... Aber dort ist vor allem der Bär los, denn das ist die Gegend um die Emsquellen. Dort gibt es Fuß und Radwege durch die Gebiete und die Caches führen auch dort lang. AM WE bekommt man teilweise gar nicht die Füße auf den Boden... Daher ist es dort denke ich absolut kein Problem wenn unter den 1000 Leuten am WE, 3 Cacher sich befinden...
So kann es sein...
Aber ich kenne es aus der letzten Zeit auch anders. Seit ca. 1 Jahr, wo es nun Smartphones ohne Ende gibt, Apps passend zum Cachen, hat sich das alles auch recht verändert... Es gibt auch Leute, Cacher die verhalten sich auch sehr seltsam... Mit allen Mittel die Dose finden, Grenzsteine ausbuddeln und andere Dinge schon erlebt. Habe selbst ein Drive IN Cache geschlossen, weil man mir den Stein fast ausgegraben hat. Nur weil die Dose gemuggelt worden ist...
Oder ich sage nur Cacher - Highways. Einfach durch die Hohe Anzahl der Geocacher bilden sich sowas ja ganz schnell. Auch selbst wenn man sehr vorsichtig ist.
Fazit:
Zum Thema NSG, es ist machbar, wenn in diesem Gebiet Tourismusverkehr zugelassen ist oder sogar teilweise erwünscht ist. Aber sonst sollte man immer ganz gut abwägen was man da so vor hat.
LG Thorsten aus Paderborn.