Mittlerweile haben mindestens 5 Cacher eine Vorladung wegen dem Funkmast bekommen. Mittlerweile kann man es als gesichert ansehend, das die Daten von Groundspeak kommen. Da zumindest bei einem Accountnamen keine persönlichen Daten im Netz zu finden sind.
Seit meiner Vernehmung habe ich nichts mehr von denen gehört.
Einem Cacher wurde gegen Zahlung von 100€ eine Einstellung des Verfahrens angeboten.
Heute erfuhr ich von einer besonders dreisten Vorladung. Wohlgemerkt als Beschuldigte.
Write note der Cacherin.
Zitat:
Das musste ich mir ansehen- und eigentlich auch machen, aber als ich dann dem Neheimer beim Aufstieg zugesehen habe, verliess mich doch ein wenig der Mut und vor allem der Glaube an die eigenen Kräfte- vor allem für den Abstieg.
Allen, die hoch geklettert sind, gebührt mein ehrlicher Respekt. Irgendwo da oben sind wohl meine Grenzen ;-)
Es fasziniert mich auf welche Ideen Cacher immer wieder kommen..
Zitat Ende.
Jetzt verschicken die schon Vorladungen an Leute welche nur zusehen. Haben die Langeweile? Müssen die ABM Kräfte beschäftigen? Gibt es da nicht ein Gesetzt was Menschen vor unberechtigten Anschuldigungen schützt?
Irgendwer müsste mal die Deutsche Funkturm GmbH anzeigen.
RPA-Kompendium: Alles hyper oder was?
vor 3 Jahren
Die haben keine langeweile oder sonst was, die statuieren nur gerade ein Exempel !
AntwortenLöschenAber was wollen die einer Person vorwerfen, die nichtmal oben war, sondern die nur zugeschaut hat?
AntwortenLöschenMeiner Meinung nach übertreiben die maßlos.
Hmmm ... ich denke die laden besagte Cacherin vor, damit sie einen Zeugen haben, der bestätigt, das DU da aufgestiegen bist! ;)
AntwortenLöschenEs geht denen offensichtlich nur um den vermuteten Tatbestand "Hausfriedensbruch", und da ist es völlig unerheblich, ob man nun den Mast hoch ist oder nicht.
AntwortenLöschengibt es denn eigentlich irgendeine Korrelation zwischen Besuchszeitraum und Vorladung?
Ich habe ja schon zugegeben oben gewesen zu sein, Das konnte ich aufgrund des Fotos nicht abstreiten. Also ist der Zeuge unwichtig.
AntwortenLöschenDer Zeitpunkt der Vorladung und des Logs hat scheinbar kein System.
Hatten eigentlich alle, die eine Vorladung erhalten haben, ihre vollständige Adresse bei Groundspeak angegeben? Oder geht hier Groundspeak soweit, über die HomeKoordinaten und/oder das nähere Cachergebiet den Besitzer des Accounts herauszufinden?
AntwortenLöschenUm welchen Cache geht es hier (GC-Code)?
AntwortenLöschenIch finds richtig dass die Polizei sich um die Verfolgung von Straftaten kümmert. Und mit der Ermittlung von Identitäten sind die schon weiter als nur bei GC anzufragen, da werden ganz andere Cyberkriminelle heute schon gefasst.
AntwortenLöschen@D3S3RT Schei* auf die Home-Koords.
AntwortenLöschenSobald Groundspeak denen deine IP gibt, haben sie dich, wenn du nicht grad über nen Proxy unterwegs bist.
Die herausgabe von Verbindungsdaten ist heutzutage gängig und die Adressdaten werden auch fleißig preisgegeben (Vor allem im Abmahngeschäftsmodell. Die ISP kommen schon garnicht mehr nach, weil sie so viel mit der Herausgabe beschäftigt sind)
Das lässt sich rausfinden wenn der Cacher nicht gleich heißt wie der Vertragsnehmer der Internetleitung.
AntwortenLöschenAnsonsten ist es echt fraglich wie die da rankommen.
Schonmal was von Mittäterschaft gehört?
AntwortenLöschenSie haben sich schuldig gemacht, jemandem ihre Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, wo er sich die Koordinaten eines Turmes organisiert hat, der nicht gesichert war, und den er dann bestiegen hat.
AntwortenLöschenWenns hier eine WatchList Gäbe, würd ich dies drauf tun.
Soweit ich den Fall verfolge sind insgesamt 63 Cacher als Beschuldigte in diesem Verfahren betroffen.
AntwortenLöschenDer Fall dient augenscheinlich als Exempel und soll - wir sorgen insoweit schon dafür - für Aufsehen in der Szene dienen und Nachahmer verhindern.
Was den Fall der Dame betrifft, die Unten geblieben ist : Kein Handeln im tatbestandlichen Sinne : keine Strafbarkeit. Das muß man genau untersuchen.
Die Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO und ggf. § 153 StPO waren absehbar. Hoffentlich geht´s für die Beteiligten möglichst billig ab.
Um welchen Cache geht es hier ????
AntwortenLöschenHallo zusammen
AntwortenLöschenIch habe jetzt auch eine Vorladung bekommen.
Und ich habe nur eine Note geschrieben...
Die haben doch echt Langeweile
Geox81
Nein, keine Langeweile ...
AntwortenLöschenWie schon an anderer Stelle in einer Vernehmung durch den Beamten gesagt wurde:
Es geht NICHT darum, dass Leute auf dem Mast waren. Lediglich das Betreten des Grundstücks, auf dem der Mast stand und welches (angeblich) durch einen Zaun befriedet ist, steht zur Debatte. Also sind auch die Logger betroffen.
Ich schätze, falls jemand sich mit einem Strafbefehl (Euro 100,-) nicht einverstanden ist und auf eine Gerichtsverhandlung pocht, wird genau das dort zu klären sein:
War es trotz des teilweise vermoderten und fehlenden Zaunes ersichtlich, dass das Grundstück befriedet ist, und somit für jedermann ersichtlich, dass es fremder Leute Eigentum ist.
Groundspeak hat nicht, aber auch überhaupt nichts damit zu tun. Die Daten kommen von OC/DWJ; das habe ich schriftlich von Jörg Bertram.
AntwortenLöschenEr sagt, dass sie zur Herausgabe verpflichtet gewesen sind (was übrigens stimmt, laut Mediendingenskirchengesetz)
Ihr könnt euch durch eine Anfrage bei DWJ/OC selber darüber vergewissern, denn auch dazu sind sie verpflichtet lt dem selben Gesetz.
Nun ist das zumindestens klar.
Ob Groundspeak Daten herausgegeben hat oder nicht, kann ich auch nicht beurteilen.
AntwortenLöschenFakt ist, dass durch die auskunftsersuchende Staatsanwaltschaft ein Haufen Pseudonyme per exakt wortgleichen Serienbrief abgefragt wurden, welche z.T. nicht mal bei OC existieren!
Wenn also jemand behördliche Post erhalten hat, obwohl er/sie keinen OC-Account hat, dann liegt die Vermutung nahe, dass GS Daten geliefert hat.
Mir geht quer ab, dass man nach derzeitiger Gesetzeslage solche Bestandsdaten reihenweise abfragen darf als Staatsanwaltschaft. Da halfen die Rücksprache mit Verbraucherzentrale und einem Fachanwalt im Strafrecht uns nicht weiter. Man muss die Bestandsdaten (z.B. E-Mail, selbst eingegebener Name) herausgeben.
Die Daten müssen von Groundspeak kommen. Mindestens zwei der vorgeladenen Cacher hatten definitiv keinen OC Account.
AntwortenLöschenDanke Dir, Neheimer, für die Aufklärung.
AntwortenLöschenLG
Jörg
>Fakt ist, dass durch die auskunftsersuchende >Staatsanwaltschaft ein Haufen Pseudonyme per >exakt wortgleichen Serienbrief abgefragt wurden, >welche z.T. nicht mal bei OC existieren!
AntwortenLöschenAlso hat OC nun Daten raus gegeben oder nicht?
auch hier nochmal deutlich(er): Ja, OC hat die Bestandsdaten herausgegeben, so wie es nach Gesetzeslage geregelt ist.
AntwortenLöschenSo wie ich oben schrieb: "Da halfen die Rücksprache mit Verbraucherzentrale und einem Fachanwalt im Strafrecht uns nicht weiter. Man muss die Bestandsdaten (z.B. E-Mail, selbst eingegebener Name) herausgeben."
Spannend wäre, diese Frage auch mal bei Groundspeak zu stellen. Wie da wohl die Antwort lautet?
Die Antwort darauf ist nicht wirklich spannend, sie lautet ganz klar "nein": Der rechtliche Vertreter der Fa. Groundspeak Bryan Roth hat mir auf meine schriftl Frage geantwortet, dass bzgl. meines Accounts keine Anfrage von Behörden oder Firmen nach Daten zu meinem Account gestellt worden sind.
AntwortenLöschenEr verweist in dem Zusammenhang auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Groundspeak, in denen eine Herausgabe der Daten an Dritte ganz klar geregelt ist (nur nach richterlichem Beschluss usw).
Wäre die Sache für Bryan nicht so klar, dann hätte er deutlich anders geantwortet.
Die Quelle für die zwei oben beschriebenen Fälle muss woanders gesucht werden, vielleicht hat jemand bei seiner Vernehmung seine Kumpels unwissentlich rausgeplaudert?
Schreib doch mal um welchen Cache es geht, dann loggen wir dort alle eine Note, nur um die entsprechenden Stellen mal etwas zu beschäftigen. Wir bestimmt lustig wenn die tausende von Leuten einladen müssen ...
AntwortenLöschender cache ist archiviert und gelockt
AntwortenLöschen@DocW: Danke für Deine Abklärung mit GS.
AntwortenLöschenEs ist jedoch weiterhin gesetzlich für das Portal OC sonnenklar, dass staatsanwaltliche Auskunftsersuchen zu beantworten sind.
Wer das nicht mag, muss sich eben entsprechend entscheiden und seine (moralische) Einstellung prüfen.