Mittwoch, 3. November 2010

Zahlen sie 100€ oder....?

Heute habe ich ein Angebot der Staatsgewalt, in Form einer Staatsanwältin bekommen.

Die bieten mir an gegen Zahlung von 100€ von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen.
Sie schreiben:
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind sie eines Vergehens nach § 123 StGB hinreichend verdächtig.
Tatvorwurf Hausfriedensbruch.

Im Nachsatz steht dann, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird.
Angehängt ein Schreiben welches ich unterschreiben soll:
Zustimmung zu vorläufigen Einstellung.
Darin soll mich einverstanden erklären das das vorbezeichnete Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages vorläufig eingestellt wird.


Kein Satz darüber was passiert wenn ich nicht unterschreibe, oder ob es eventuelle zivilrechtliche Ansprüche des Funkturmbesitzers nach sich zieht.

Ich werde weder unterschreiben noch zahlen. Mal sehen wie das Verfahren dann weiter geht. Interessant auch was passiert wenn andere Cacher genauso reagieren.

12 Kommentare:

  1. Richtig So! Zeigt es den Bürokratenfuzzis!

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  2. Wenn Du nicht bezahlst, wird die Sache halt nicht eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob sie die Sache für wichtig genug hält, um sie vor Gericht zu verhandeln oder mit einem Strafbefehl zu belegen, der in der Regel höher ausfallen wird.

    Dort hast du dann alle Möglichkeiten, dich zur Sache zu äußern (mit oder ohne Anwalt).
    Wird dir Recht gegeben - Freispruch.
    Falls nicht, folgt eine (vermutlich Geld-)Strafe, die in der Regel dann höher als 100 Euro ausfallen wird.

    Zivilrechtliche Ansprüche? Welche sollen das sein?
    Du hast nix kaputt gemacht, was es zu ersetzen gilt, noch hast Du anderweitigen Schaden verursacht, den es zu regulieren gilt (Schmerzen, Arbeitsausfälle etc.).

    Thats it!

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  3. Noch etwas:

    Nach Rücksprache mit einem Fachmann ist es wohl so, dass so etwas wie in deinem Fall wohl gemacht wird, um Massenverfahren im Vorfeld zu beenden.
    Will sagen: Man verlangt von jedem der Beklagten Euro 100,- und steckt sie in karitative Einrichtungen o.ä. und gut is. Es handelt sich somit noch nicht um einen Strafbefehl.

    Mein Gesprächspartner hält es darüber hinaus nicht für ausgeschlossen, dass die Antennenbetreiber jetzt evtl. Kohle dafür verlangen könnten, dass jetzt Kameras o.ä. installiert werden müssten.

    Das halte ich, in Kenntnis des Geländes und des Sachverhaltes, jedoch für äußerst unwahrscheinlich.

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  4. Rechtsschutzversicherung am Start? Spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt sich mal beraten zu lassen was günstiger wäre...

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  5. Hi, zahl am besten die €100, das ist wirklich ein Schnäppchen. Damit bist du aus der Sache raus und gut ist.

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  6. Abzuwägen ist folgendes :

    1. Ohne Zahlung im Vorfeld wird ein Strafbefehl erlassen, den Du annehmen kannst oder auch nicht. Wenn nicht, so folgt eine öffentliche Hauptverhandllung vor ddem Einzelrichter am AG ( höchst Kostenpflichtig !!! : Schau mal genau nach im Gerichtskostengesetz ( GKG ) ! )
    Im Falle der Verurteilung trägst Du alle Verfahrenskosten ( Sachverhalsermittlung, Verurteilung usw.... )

    2. Rechtsschutzversicherung gibt´s hier keine. Der Hausfriedensbruch ist eine Vorsatztat, die man eben nur vorsätzlich begehen kann. Da zahlt NIE ! eine Rechtsschutzversicherung. Also trägst Du auch diese Kosten. Ein Verteidiger kostet locker das 4-fache des jetzigen Zahlungsangebotes ....

    3. Zivilrechtliche Ansprüche halte ich für wenig wahrscheinlich, da kein Schaden bislang erkennbar aufgetreten ist. Die Installation von Kameras ist doch rechtlich gesehen kein Schaden....

    Fazit : Jetzt existiert noch ein "billiger" Ausstieg aus der Sache. Bockigkeit zum jetzigen Zeitpunkt wird sich als "teuer" in der Zukunft erweisen. Überleg mal.....

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  7. Selbiges Angebot liegt mir auch vor. Ich bin noch unschlüssig, wie ich damit umgehen soll - bei 100€ fühle ich mich doch schon in einem Maße "kriminalisiert", in dem es dem Anlaß nicht mehr gerecht wird. Die Verhältnismäßigkeit der (Rechts-)mittel sehe ich hier nicht.

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  8. Wilst du evtl. als vorbestraft gelten?

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  9. Wenn es am Ende zur Verurteilung kommen sollte, bin ich halt vorbestraft. Aber ich habe es dann wenigstens probiert. Im Moment sehe ich die Chancen 50 zu 50. Immerhin hatte ich schon mal einen Anruf von der Staatsanwaltschaft. Leider war ich da nicht da.

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  10. Die Frage ist, wird eine Staatsanwaltschaft es überhaupt zu einem Hauptverfahren kommen lassen, wo ist da das Interesse.
    Und: Die Umfriedung des betroffenen Geländes ist in immer noch genau so einem jämmerlichen Zustand wie vor einem Jahr. Wir haben das dokumentiert. Offensichtlich interessiert es die Firma überhaupt nicht. Warum instrumentalisiert sie die Justiz dann?

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  11. Wie ist die Sache denn jetzt ausgegangen?

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  12. Ich habe die 100€ bezahlt und die Einstellung des Verfahrens zugeschickt bekommen. Andere Cacher bekommen derzeit Strafbefehle (mehr als 300€)weil sie nicht bezahlt haben. Wie das dort weiter geht weis ich nicht.

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