Vor einer Woche bekam ich von der hiesigen Kripo ein Vorladung wegen Hausfriedensbruch.
Also bin ich heute zur Kripo und habe mir das mal angehört.
Ich soll vor mehr als zwei Jahren einen Zaun überklettert haben um auf einen aufgegebenen Funkturm zu klettern.
Als Beweis wurde mir ein Logeintrag und ein Foto vorgelegt. Dann wurde mir mitgeteilt das auf Antrag de Staatsanwaltschaft Groundspeak den Nicknamen Neheimer bestätigt und ihnen meinem Realanamen geliefert hat. Außerdem eine e-mail Adresse.
Das war für schon eine Überraschung. Offenbar reicht der Staatsanwaltschaft ein Logeintrag und ein Foto um solch aufwändige Ermittlungen zu starten. Auch das ein in den USA ansässige Unternehmen diese Namen herausgiebt war mir neu.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich weiter Cache mit Fotos logge. Ohne das Foto wäre es zu gar nicht zu Ermittlungen gekommen.
Aufwändig ist so ein Vorladung allemal, auch wenn der Vorwurf in diesem Fall unberechtigt war.
Vielleicht sollte ich gar unter neuem Namen und ohne PM cachen gehen.
Dabei geht es mir nicht um den konkreten Fall, sondern um Geocaching allgemein. Es gibt diverse Cache wo im Nachhinein ein Eigentümer versuchen kann einen Geocacher anzuzeigen.
RPA-Kompendium: Alles hyper oder was?
vor 3 Jahren
Naja, ich habe es ja nun schon mehrfach erwähnt: Zu glauben, das man bei GC keine "Auslieferung" an deutsche Strafverfolgungsbehörden befürchten muss, ist ein großer Fehler! Das wollte nur lustigerweise niemand glauben. aber eigentlich ist es doch klar, in den USA gibt es bereits einige Flächen/Nationalparks in denen Geocaching komplett verboten ist, Deutschland als nicht unerheblicher Markt wäre in ernster Gefahr, wenn Seattle da mauern würde. Also arbeiten die mit den Behörden zusammen um weiterführende Sanktionen schon vorab zu verhindern.
AntwortenLöschenIm besagten Fall, wir bei OC hatten da auch Post von der Staatsanwaltschaft, hätte es Dich aber auch ohne Foto erwischt, das dient halt jetzt wo es vorhanden ist nur als zusätzlicher "Beweis". Auch das Ändern des Cachernamens bringt da wohl nicht viel, denn die Mails von den jeweiligen Plattformen müssen Dich erreichen und darüber lässt sich schon ausreichend machen. Allein die Herausgabe der jeweils beim Log verwendeten IP genügt im Grunde völlig.
Von wem kam die Anzeige? Wer hat ein Interesse daran, Cacher nach zwei Jahren noch wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen?
AntwortenLöschenSommerloch, heute neu und günstig, auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft...
AntwortenLöschenDa fällt einem nix mehr zu ein, hoffe es geht glimpflich für dich aus!
Vielleicht sollte man einfach mal davon absehen solche rechtlich bedenklichen Geocaches anzugehen. Für mich stellt sich auch die Frage, ob so etwas unbedingt sein muss. Anfangs war man noch zufrieden ein paar kleine Tradis in netten Verstecken zu finden. Jetzt müssen es die Lostplace-Multis mit T5-Einstufung sein. Höher, schneller, weiter, gefährlicher.
AntwortenLöschenDas da irgendwann gewisse Grenzen erreicht sind, sollte doch wohl jedem Cacher klar sein.
Aber die Geocacher, die bei diesem Thema am lautesten brüllen, haben m.E. eh ein gestörtes Rechtsbewusstsein. Geocacher haben nicht die Lizenz zum überall herumlaufen! Ich frage mich, warum so viele das glauben?!?
Klar kann man LostPlace-Caches machen, klar kann man stillgelegte Funkmasten hochklettern, dann aber bitte die Suppe auch auslöffeln und nicht rumjammern, wenn der Eigentümer seine Rechtsmittel nutzt.
(@Neheimer: Das ist nicht auf Dich direkt bezogen, sondern allgemein. Nicht, dass Du das jetzt in den falschen Hals bekommst.)
Mir persönlich gehen viele Geocaches schlicht zu weit und "Gott sei Dank" habe ich auch ganz persönlich die Wahl, ob ich den Cache angehe, oder ob nicht.
Besten Gruß aus Bestwig
Andi aka Sirex [CR]
Hallo...
AntwortenLöschenKann durchaus verstehen, dass einige von euch sich über die Anzeige ärgern/aufregen aber vielleicht sollte man das Ganze auch mal von der anderen Seite sehen.
Jeder, der sich entscheidet, einen solchen Ort zu betreten/beklettern (sei es nun LostPlace oder wie hier ein Sendemast) ist sich sicher der Gefahr bewusst.
Man sollte das ganze aber auch mal aus der Sicht des Eigentümers sehen.
Da ich selber bei einem Mobilfunkbetreiber (ist aber in diesem Fall wohl ein anderer) arbeite, kenn ich zumindest auch das rechtliche Umfeld.
Was glaubt ihr würde wohl passieren, wenn (z.B. durch Unachtsamkeit, def. PSA, def. Sicherheitseinrichtungen am Mast, oder tausend andere Umstände) tatsächlich mal jemand abstürzen / sich verletzen oder gar zu tode kommen würde ?
Kaum jemand ist sich wohl im klaren darüber, dass in so einem Falle auch der Betreiber / Besitzer des Mastes zur Verantwortung gezogen wird...
Bitte nicht falsch verstehen, als ich noch Feld-Techniker war, hätte ich auch niemanden deswegen angezeigt, aber ggf. mal ein klärendes Gespräch geführt, wenn ich jemanden auf einem "unserer" Türme angetroffen hätte...
Ich denke aus.o.g. Grund wird der Betreiber hier wohl Anzeige erstattet haben.
Für mich sieht es so aus, als sollte hier wohl ein "Exempel statuiert" werden, um zukünftige Nachahmer abzuschrecken.
Vielleicht sollte man auch über diesen Hintergrund auch mal nachdenken...
Dirk
Groundspeak will not sell, rent, or otherwise disclose Personally Identifiable Information to any third party, except: ... (b) as required by subpoena, search warrant, or other valid legislative or judicial process.
AntwortenLöschenhttp://www.geocaching.com/about/termsofuse.aspx
Wenn man sich das Foto mal wegdenkt und annimmt, dass es sich "nur" um einen einfachen Log gehandelt hätte, dann würde mich die Beweisführung aber brennend interessieren. Es wird ja wohl niemand behaupten, dass ein reiner Log ein ausreichendes Indiz ist. Schließlich kann ich weiß Gott welche Caches loggen, ohne auch nur im Entferntesten dort gewesen zu sein.
AntwortenLöschenIm geschilderten Fall ist das natürlich anders und ich hoffe, dass die Sache glimpflich ausgeht. Bestimmt hältst du uns diesbezüglich auf dem Laufenden??
Interessiert mich 0... was soll das denn schon für eine Strafe geben wenn man mal vor 2 Jahren auf einem Lostplace herumgehoppelt ist.
AntwortenLöschen#lächerlich
@spun: Das werden die Juristen entscheiden müssen.
AntwortenLöschenLösung: einfach die Dinger nicht mehr online loggen. ;-)
§ 153 a StPO : Gelddrucken mal einfach auf Kosten des Cachers....lohnt sich garantiert und wird Nachahmer finden : Geld in die Staatskasse....
AntwortenLöschenUups vergtessen :
AntwortenLöschen§ 123 ist Antragsdelikt,d.h. Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. (§ 77 b StGB). Vielleicht solltest Du Dir das mal ansehen.
Wie schon erwähnt ist § 123 StGB ein reines Antragsdelikt, bei welchem die Antragszeit weit und allgemein erkennbar abgelaufen ist.
AntwortenLöschenAlso bist du ein reiner Statistikpunkt für die P...zei. Eine Aufklärung zu einem 2 Jahre altem Delikt. Da muß bestimmt die Statistik von 2008 erneuert werden.
Hinzu kommt, dass die Sache gegen dir erkennbar unrechtmäßig war. So bist du Opfer einer Vortäuschung von Straftaten (§ 145d StGB). Noch ein Statistikpunkt für die nächste P...zei, welche gegen die andere P...zei ermitteln muss. Sozusagen ein Bonuspunkt.
Humbug.
AntwortenLöschenDie Antragsfrist beginnt mit Kenntnis der Tat. Die kann auch durchaus erst zehn Jahre nach der Tat vorliegen. Ein Strafantrag kann daher also noch immer gestellt werden. Ob das Delikt dann allerdings verjährt ist, ist eine andere Frage.
Und was § 153 a StPO hiermit zu tun haben soll, ist mir schleierhaft...
Hat eigentlich bis jetzt noch keiner der anderen Finder eine Vorladung bekommen?
AntwortenLöschenFalls nicht, würde mich interessieren, unter welchen Bedingungen man auf den Namen Neheimers gekommen ist.
Mein Namen zu finden ist kein Problem. Ich habe einen Blog und eine Homepage, darüber wäre ich leicht zu finden. Außerdem war ich PM bei Groundspeak und da haben die über die Zahlung einen Namen. Was mich irritierte das die Polizei behauptet das die Namen von Groundspeak kämen und mir einen Ordner zeigte mit vielen Namen und Logs.Inwieweit die damit weitere Realnamen ermitteln können ist mir nicht bekannt.
AntwortenLöschenFalls die das Verfahren nicht einstellen lasse ich mir über einen Anwalt Akteneinsicht gewähren.
Ich bin auch PM, und mein Nick taucht an anderen Stellen im Netz ebenfalls auf. Von daher müsste ich auch demnächst mit einer Ein-, äh Vorladung rechnen.
AntwortenLöschenKonntest Du erkennen, was auf den Ausdrucken im Ordner stand?
Waren das wirklich nur die Logs oder schon irgendwelche Datenblätter?
Logs und Blätter mit einer Liste wo mein Name gelbe markiert war. Zusammen mit e-mail Adresse und Name.
AntwortenLöschenIch habe jetzt auch eine Vorladung bekommen.
AntwortenLöschenUnd ich habe NUR eine Not geschrieben.Also das geht doch wirklich zu weit.
Geox81 hat die Vorladung bekommen
AntwortenLöschen@Schrottie: Si tacuisses, philosophus mansisses
AntwortenLöschen„Wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philosoph geblieben“ - wie schon hier http://neheim.blogspot.com/2010/10/selbst-write-notes-fuhrt-zur-vorladung.html) in den Kommentaren geschrieben, wurden bei OC ne Menge auch unbekannter Pseudonyme "Auskunftersucht" durch eine Staatsanwaltschaft.
AntwortenLöschenGibt es auch nur ein Behördenschreiben, bei dem es dazu keinen Account bei OC gab, dann dürfte vermutlich GS die Daten geliefert haben.
Nach Gesetzeslage sind Auskunftsersuchen durch Staatsanwaltschaften leider rechtens, das hat uns ein Fachanwalt im Strafrecht und auch eine Verbraucherzentrale auf unsere Nachfrage hin bestätigt.
Darum geht es auch nicht. Ihr musstet diese Daten herausgeben, daran habe ich keinen Zweifel.
AntwortenLöschenAber da hat sich jemand hingestellt und hat (sinngemäss) gesagt "Ich gebe eure Daten nieeemals heraus, darauf könnt ihr euch verlassen". Niemals kann manchmal ein sehr kurz sein....
na, dann lass uns an Deinem Wissen mal teilhaben. Wer ist "jemand"?
AntwortenLöschenEinfach so in den Raum gestellt, kann das ja jeder behaupten.
Nicht, dass ich Dir nicht glaube, aber da hätte ich gern mehr als nur den dahingeworfenen Brocken von Dir.
Übrigens bestätigt Neheimer grad im anderen Beitrag, das seines Wissens zwei Betroffene keinen OC-Account hatten.
Also: Woher stammen dann deren Daten?
Groundspeak sind ja eh nicht die klügsten. Vor knapp 2 Jahren ist mir ähnliches passiert - zwar nicht mit Polizei, aber es wurde der Beweis geliefert, dass die Jungs (bzw. in dem Fall Mädels) sehr leichtgläubig sind und sich jeden Schmarrn verzapfen lassen, auch wenn es - wie in meinem Fall - ausgekochter Blödsinn.de war.
AntwortenLöschenIch hoffe auch, dass es für den Menschen, der da jetzt unter "Anklage" steht, gut ausgeht....
wenn so eine Scheisse wenigstens mal die richtigen treffen würde.......
oink grunz!