Am 24.12. bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Darin wurde mir letztmals angeboten 100€ innerhalb einer Woche zu bezahlen, damit das Verfahren vorläufig eingestellt wird.
Der Tatvorwurf hat sich inzwischen geändert, auf der Übersteigen eines Übersteigschutzes.geändert
Dieses Schreiben beantworte ich mit folgender e-mail:
Sehr geehrte Frau Oberamtsanwältin Daldrup,
anbei ein Foto von den drei Schildern am Turm. Darauf steht eindeutig das das besteiegnd es Turm nur mit Schutzausrüstung erlaubt ist. Diese hatt ich wie sie auf dem Foto sehen können an.
Des weiteren war in der Anzeige und bei der Vernehmung nur vom Vorwurf des Überklettern eines Zaunes die Rede. Dieser war und ist zu dem Zeitpunkt des Tatvorwurfes, nicht mehr vorhanden gewesen. Lediglich ein vermodertes Reststück stand dort.
Am Dienstag fand das Verfahren gegen den Geocacher welcher den cache ausgelegt hat vor dem Richter statt. Amtsgericht Arnsberg; 4Cs-120 Js 666/10-198/10
Dort wurde das Verfahren gegen den Angeklagten ohne Zahlung eines Bußgeldes eingestellt, weil auch der Richter dem Angeklagten glaubte das er in dem Glauben handelte, das es nicht verboten wäre dort hinauf zu steigen.
Dies taten im übrigen weitere 60 Geocacher.
Ich bin mit der Einstellung des Verfahrens ohne Zahlung einverstanden, jedoch nicht gegen eine Zahlung von 100 €. Zumal diese Einstellung nur vorläufig wäre, und der Vorwurf in geänderter Form im späteren Verlauf wieder neu aufgenommen werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schulte-Ladage
Daraufhin bekam ich eben einen Anruf der Staatanwältin. Diese teilte mit mit das sie dieses Verfahren auf keinen Fall ohne Zahlung einstellen würde. Ich hätte jetzt letztmalig die Chance die 100€ zu bezahlen und der Einstellung zuzustimmen. Sie wolle mich wegen der geringen Schuld nicht kriminalisieren.
Jetzt stellte sich für mich die Frage ob ich auf einen Strafbefehl warte und dagegen Einspruch einlege.
Anbetracht der Tatsache das alleine der Anwalt, mindestens das 3- 4 fache kostet, und die zuständige Staatsanwältin, im Gegensatz zu ihrem Kollegen, auch vor Gericht einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen würde, habe ich mich entschieden die 100€ zu bezahlen.
Ich tue das mit der Faust in der Tasche, sehe aber nach dem Verlauf des ersten Verfahrens kaum eine Chance auf einen Freispruch. Und nur ein solcher würde mich außer dem Anwalt nichts kosten.
Das finanzielle Prozessrisiko ist mir unter diesen Umständen einfach zu groß.
Alle anderen angezeigten Cacher werden auch noch das Angebot bekommen 100€ zu zahlen um das Verfahren einzustellen. Vielleicht hat ja jemand anderes Lust, und die finanziellen Mittel, ein weiteres Verfahren durchzuziehen. Für mich ist jetzt jedenfalls Schluss.
In Zukunft wird es vom Neheimer keine Logs mehr bei kritischen LP und T5 Cache geben. Alte Logs habe ich teilweise wieder gelöscht.
Loggen werde ich zukünftig unter einen Sockenpuppenacount, über anonyme Proxyserver, möglichst aus einem Internetcafe. Das ist immer noch besser als gar nicht zu loggen.
RPA-Kompendium: Alles hyper oder was?
vor 3 Jahren
Ärgerlich, aber aus Deiner Sicht sicherlich der günstigste Weg.
AntwortenLöschenAls Sucher hättest Du noch das zusätzliche Argument gehabt, dass Du von einer Erlaubnis zum Betreten des Grundstück ausgehen konntest. Schließlich hat der Verstecker aktiv die Berücksichtigung der Guidelines anerkannt. Mit Veröffentlichung des Caches versichert der Verstecker, eine adäquate Erlaubnis zum Verstecken des Caches auf dem Grundstück zu besitzen.
Das ganze Leben ist mit einem Risiko verbunden. Es könnte auch sein das dich irgendwer im Straßenverkehr mal wegen Nötigung anzeigt weil du zu dicht aufgefahren bist.. whatever. Also den Hunni zahlen, sich nicht weiter drüber aufregen, und gut ist.
AntwortenLöschenIst so wie auf hoher See.. gegen die Wellen kann man nix machen. Und wie war nochmal der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand ;-)
http://upigors.blog.de/2010/10/25/cache-verwuestet-200-euro-strafe-drauf-9762554/
AntwortenLöschenich kann deine zahlung nachvollziehen, siehe Link...
Den Frust kann ich nachvollziehen, ich hatte mal das Vergnügen mit rechtlichen Geschichten auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Ist zwar für mich gut ausgegangen, aber auf den 150 Eus für ein paar Textbausteine auf Kanzleipapier bin ich sitzengeblieben.
AntwortenLöschenFür den Beitrag bin ich sehr dankbar; ich werde mir bei meinen nächsten Logs zu LPCs die Worte gut überlegen!